Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.379
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 – L 5 KA 1476/14
- BSG, 15.06.2023 – B 9 SB 2/22 R(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Bescheids - kein konkret angegebenes Datum zum Wirksamkeitsbeginn - Wirksamkeit "ab Bekanntgabe" - hinreichende Bestimmtheit des Begriffs der Bekanntgabe - ausreichende Bestimmtheit des Bekanntgabedatums - Auslegung des Bescheids - keine beliebige Bestimmung des Bekanntgabezeitpunkts durch den Bescheidempfänger - spätere Ermittelbarkeit des genauen Datums durch die Gerichte - tatsächlich nicht mehr rekonstruierbares Zugangsdatum - Möglichkeit des Abstellens auf einen "Spätestens-Zugang" - Unterscheidung zwischen tatsächlichem und beweisbarem Zugangszeitpunkt - keine inhaltliche Unbestimmtheit durch Bekanntgabefiktion des § 37 Abs 2 SGB 10 - Drittwirkung des Bescheids - Erkennbarkeit des Wirksamkeitszeitpunkts für Dritte - Mitwirkungspflicht des Bescheidadressaten gegenüber Dritten zur Ermittlung des Wirksamkeitsbeginns - Schwerbehindertenrecht - Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft - GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung)Zitiert von 6
- BSG, 15.06.2023 – B 9 SB 3/22 RSchwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzungsbescheid - Wirkung "ab Bekanntgabe" - hinreichende Bestimmtheit - Bekanntgabefiktion - Ermittelbarkeit des genauen Bekanntgabezeitpunkts im Einzelfall - Beweisebene - Erkennbarkeit des Wirksamkeitsbeginns gegenüber Dritten - Informations- und Mitwirkungspflichten des Bescheidempfängers - sozialrechtliches VerwaltungsverfahrenZitiert von 3
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2026 – L 12 P 31/25
- LSG Baden-Württemberg, 27.11.2024 – L 3 AS 2341/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2021 – L 31 AS 1562/20 B ERZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.06.2026 – AnwZ (Brfg) 24/24
- BSG, 18.06.2026 – B 3 KR 5/25 RHebammenhilfevertrag: Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine unmittelbar gerichtliche Feststellung zur Vertragspartnereigenschaft wegen Vorrangs des Schiedsverfahrens KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BSG, 12.03.2026 – B 4 AS 24/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige Tätigkeit - Bewilligungszeitraum - Antragsrücknahme - Verzicht - Wirksamkeit
1.379 Entscheidungen zu § 39 SGB X →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/39#abs-1 (1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/39#abs-2 (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
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